Jedes, mal zugelassene Schweizer Fahrzeug hat ein Liebhaberrecht, wieder straßenfähig gemacht zu werden und wieder
eine Straßenzulassung zu bekommen.
Jedes, mal zugelassene Schweizer Fahrzeug hat ein Liebhaberrecht, wieder straßenfähig gemacht zu werden und wieder
eine Straßenzulassung zu bekommen.